Sachverständige unterliegen in der Regel der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Vergütung von Sachverständigenleistungen ist in Teil IV der HOAI geregelt.
Für Wertermittlungen bestimmt der § 34 HOAI in Verbindung mit den Honorartafeln Mindest- und Höchstsätze.
Grundlage für die Bemessung des Honorars ist nach § 34 Abs. 2 HOAI der vom Sachverständigen ermittelte Wert des Grundstücks, Gebäudes, einer anderen baulichen Anlage oder des Rechts an einem Grundstück.
In der Regel kommt bei Verkehrswertgutachten die Normalstufe -Mitte- der Honorartafel zu § 34 Abs. 1 HOAI zur Anwendung
Bei Gutachten mit höherem Schwierigkeitsgrad kommt die Schwierigkeitsstufe der Honorartafel zur Anwendung.
Vor der Bewertung eines Objekts wird ein Sachverständigenvertrag abgeschlossen.
Stundensatz kann vereinbart werden.