vergütung und vertrag

Honorar

Sachverständige unterliegen in der Regel der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Vergütung von Sachverständigenleistungen ist in Teil IV der HOAI geregelt.
Für Wertermittlungen bestimmt der § 34 HOAI in Verbindung mit den Honorartafeln Mindest- und Höchstsätze.
Grundlage für die Bemessung des Honorars ist nach § 34 Abs. 2 HOAI der vom Sachverständigen ermittelte Wert des Grundstücks, Gebäudes, einer anderen baulichen Anlage oder des Rechts an einem Grundstück.

In der Regel kommt bei Verkehrswertgutachten die Normalstufe -Mitte- der Honorartafel zu § 34 Abs. 1 HOAI zur Anwendung
Bei Gutachten mit höherem Schwierigkeitsgrad kommt die Schwierigkeitsstufe der Honorartafel zur Anwendung.

Vertrag

Vor der Bewertung eines Objekts wird ein Sachverständigenvertrag abgeschlossen.
Stundensatz kann vereinbart werden.