schiedsgutachten
Bauprozesse sind in der Regel langwierig und unterliegen einem hohen Kostenrisiko.
Ein Schiedsgutachten dagegen ist eine schnelle Lösung und die Verantwortlichkeiten werden intern verteilt. Der Sachverständige wird von den betroffenen Parteien gemeinsam beauftragt. Es wird ein gemeinsamer Kostenvorschuss zu gleichen Teilen an den Sachverständigen überwiesen.
Vor, während und nach einem Ortstermin hat jede Partei die Möglichkeit sich zur Sache zu äußern.
Der Gutachter erstellt aufgrund der Feststellungen am Ortstermin und den vorliegenden Schriftstücken ein Gutachten. Dieses erhält jede betroffene Partei mit der Möglichkeit sich innerhalb einer Frist zu äußern. Nach Ablauf der Frist sind die vom Gutachter getroffenen Aussagen für die betroffenen Parteien verbindlich.
Für eine unverbindliche Vorabinformation zu Ihrem Bauschaden rufen Sie uns gerne an: 03473 - 25 78 07. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.