erstellung von gerichtsgutachten und privatgutachten
Es lässt sich oft nicht vermeiden, dass die Feststellungen vor Ort in einem Gutachten schriftlich niedergeschrieben werden.
Dabei wird nie aus den Augen gelassen, welcher Kostenaufwand unsererseits
wirtschaftlich zum eigentlichen Schaden im Verhältnis steht und zeigen dies unverzüglich unserem Auftraggeber an.
Infolge unserer Bürostruktur sind wir in der Lage bei Bedarf kurzfristig einen Ortstermin durchzuführen.
Testen Sie uns.
Für eine unverbindliche Vorabinformation zu Ihrem Bauschaden rufen Sie uns gerne an: 03473 - 25 78 07. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.