mitwirken bei gerichtlichen beweisverfahren
Bei einem gerichtlichen Verfahren können die Parteien einen Sachverständigen vorschlagen.
Dabei ist neben der fachlichen Kompetenz, welche alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bei der Bestellung vorweisen müssen, auch schnelle Verfügbarkeit wichtig.
Infolge unserer Bürostruktur sind wir in der Lage bei Bedarf kurzfristig einen Ortstermin durchzuführen.
Testen Sie uns!
Für eine unverbindliche Vorabinformation zu Ihrem Bauschaden rufen Sie uns gerne an: 03473 - 25 78 07. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.